Antragstellung
Die Kultur- und Umweltstiftung Leipziger Land der Sparkasse Leipzig fördert auf Antragstellung auf dem Gebiet des früheren Landkreises Leipziger Land. Über Anträge entscheiden die Stiftungsgremien in ihren turnusmäßigen Sitzungen. Für eine Berücksichtigung sind die Förderanträge bis zum 15. September eines Jahres für das jeweilige Folgejahr beim Stiftungsvorstand einzureichen. Der Antrag sollte folgendes enthalten:
- Projektbeschreibung,
- Finanzierungsplan, der Eigen- und Drittmittel ausweist,
- Höhe des Förderbedarfs,
- Nachweis der Gemeinnützigkeit,
- Vereinssatzung.
Weitere Informationen finden Sie auch in unseren Förderrichtlinien.
Bitte nutzen Sie für die Antragstellung das Online-Förderantragsformular.