Die Kultur- und Umweltstiftung Leipziger Land wurde im Jahre 2001 anlässlich des 175. Firmenjubiläums der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig erstmals der Öffentlichkeit präsentiert. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Natur und den kulturellen Reichtum im ehemaligen Landkreis Leipziger Land zu bewahren und zu fördern.
Finanzierung
Finanziert werden die Stiftungs-Projekte aus den Erträgen des Stiftungsvermögens sowie durch Zuwendungen und Spenden Dritter.
Struktur
Der Stiftungsrat ist das höchste Gremium der Stiftung. Der Stiftungsrat hat, entsprechend einem Aufsichtsrat bei Kapitalgesellschaften oder einem Verwaltungsrat bei einer Anstalt des öffentlichen Rechts, kontrollierende und beratende Funktion. Der Vorstand entscheidet über die Vergabe von Stiftungsmitteln im Rahmen der vom Stiftungsrat vorgegebenen Richtlinien.
Förderungen
Die Stiftung fördert Einzelprojekte in den Bereichen Kultur und Umwelt im ehemaligen Landkreis Leipziger Land. Bewerben können sich gemeinnützige Vereine, Schulen und Kommunen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Projekte, die in erster Linie staatliche Aufgaben sind oder der Gemeinnützigkeit widersprechen.
Antragstellung
Förderanträge müssen folgendes enthalten:
- Projektbeschreibung
- Finanzierungsplan, der Eigen- und Drittmittel ausweist
- Höhe des Förderbedarfs
- Nachweis der Gemeinnützigkeit
- Vereinssatzung
Anträge können bis zum 15. September eines jeden Jahres für das Folgejahr bei der Kultur- und Umweltstiftung Leipziger Land eingereicht werden. Weitere Informationen sowie die Antragsformulare finden Sie hier.