Sanierung des Laubenganghauses in Geithain

Stadtverwaltung Geithain

Jahr der Förderung: 2003, Fördersumme: 5.000,00 €

Der Begriff Laubengang beschreibt in der Architektur verschiedene Formen von Erschließungs- und Wandelgängen. Laubengänge erstrecken sich meist entlang mehrerer Nutzungseinheiten und dienen vor allem der Erschließung - so die wissenschaftliche Definition eines Laubenganges.

Ein solches Laubenganghaus befindet sich auch in Geithain. Sein Zustand erfordert eine Sanierung noch in diesem Jahr. Daher unterstützt die Kultur- und Umweltstiftung die Stadtverwaltung mit 5.000 Euro.


Förderempfänger
Stadtverwaltung Geithain

Postanschrift
Stadtverwaltung Geithain
Markt 11
04643 Geithain